Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGB
Steinhäuser Hof – Neustadt an der Weinstraße
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung der überlassenen Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet Anwendung nur, wenn der Kunde Verbraucher ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Buchung schriftlich bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Tritt ein Dritter als Besteller auf, haftet dieser dem Hotel zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch, sofern eine entsprechende Erklärung vorliegt.
Ansprüche des Kunden gegen das Hotel verjähren grundsätzlich ein Jahr nach Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis in fünf Jahren. Ausgenommen von diesen Verkürzungen sind Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Hotel stellt die gebuchten Zimmer bereit und erbringt die vereinbarten Leistungen.
Der Kunde zahlt die geltenden bzw. vereinbarten Preise, einschließlich für vom Hotel verauslagte Fremdleistungen.
Die Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Erhöht sich der allgemeine Preis des Hotels innerhalb von vier Monaten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, kann der Preis angemessen – maximal jedoch um 10 % – angepasst werden.
Preisänderungen sind möglich, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an Anzahl, Aufenthaltsdauer oder Leistungen vornimmt und das Hotel zustimmt.
Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Das Hotel kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
IV. Stornierungen / Nichtinanspruchnahme
Stornierungen sind wie folgt möglich:
bis 3 Monate vor Anreise: kostenfrei
bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei
6 bis 1 Tag vor Anreise: 90 % der gebuchten Leistung
weniger als 24 Stunden vor Anreise oder Nichtanreise: 100 % der gebuchten Leistung
Die Stornoerklärung muss dem Hotel fristgerecht vorliegen.
V. Rücktritt des Hotels
Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
ein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart wurde und der Kunde innerhalb dieser Frist zurücktritt;
eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Mahnung nicht erfolgt;
höhere Gewalt oder andere nicht vom Hotel zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen;
das Zimmer unter falschen oder irreführenden Angaben gebucht wurde;
zu erwarten ist, dass der Aufenthalt die Sicherheit, den reibungslosen Betrieb oder das Ansehen des Hotels gefährdet;
gegen I.2 dieser AGB verstoßen wird.
Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht dadurch nicht.
VI. Zimmerbereitstellung und Rückgabe
Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht.
Zimmer stehen ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Bei Nichtanreise bis 18:00 Uhr kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten, sofern kein späterer Ankunftszeitpunkt schriftlich vereinbart wurde.
Am Abreisetag sind Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen.
Bei späterer Rückgabe kann das Hotel
– bis 18:00 Uhr: 50 %
– ab 18:00 Uhr: 100 % des Logispreises berechnen.
Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung
Das Hotel haftet nach gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gemäß §§ 701 ff. BGB bis maximal 3.500 € bzw. 800 € für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten.
Die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes wird empfohlen.
Bei Nutzung von Parkplätzen oder Garage entsteht kein Verwahrungsvertrag. Das Hotel haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weckaufträge, Nachrichten, Post und Warensendungen werden sorgfältig behandelt; es gilt Ziffer VII.1 entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Steinhäuser Hof und dem Besteller über die Überlassung von Räumen und Flächen für Veranstaltungen jeder Art (Tagungen, Feiern, Bankette, Ausstellungen, Seminare) sowie die damit verbundenen gastronomischen Leistungen und Services.
Sie gelten gleichermaßen für den Innenhof und alle weiteren vom Steinhäuser Hof bereitgestellten Bereiche.
Abweichende Bedingungen des Bestellers haben nur Geltung, wenn sie vom Steinhäuser Hof ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
II. Vertragsabschluss
Angebote des Steinhäuser Hofs sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung zustande.
Handelt der Besteller im Auftrag eines Dritten, ist dieser zu benennen (Name/Firma, Anschrift, verantwortliche Person).
Der Besteller haftet neben dem Dritten gesamtschuldnerisch.
Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Steinhäuser Hofs.
Mitarbeiter des Hauses sind nicht befugt, mündliche Änderungen oder Zusagen zu treffen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
III. Preise, Leistungen und Zahlung
Zur Bestätigung der Veranstaltung kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden. Die Veranstaltung gilt erst mit Eingang der Zahlung als verbindlich gebucht.
Der restliche Rechnungsbetrag ist am Veranstaltungstag fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die in der Bestellung angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich.
Eine Abweichung (Erhöhung oder Verringerung) muss spätestens 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
– Wird die Zahl unterschritten, bleibt die bestellte Anzahl abrechnungsrelevant.
– Wird sie überschritten, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Für exklusive Reservierungen gilt:
Exklusiv im Restaurant ab 30–60 Personen möglich
Bei weniger als 30 Personen werden die fehlenden Personen nach Menüpreis + 15 % Getränkepauschale berechnet
Der Spiegelsaal ist für Veranstaltungen ab 15 bis max. 39 Personen buchbar
Dekoration & Raumausstattung
Spiegelsaal: pauschal 50 €
Restaurant exklusiv: 100 €
Diese Pauschale deckt Tischwäsche, Blumenschmuck, Kerzen und Raumvorbereitung.
Menükarten:
Individuelle Menükarten im A5-Format mit Logo kosten 1,80 € pro Karte.
Weinproben / Weinwahl:
Für die Veranstaltung ausgewählte Weine werden nicht berechnet
Weitere Probeflaschen: 60 % des Verkaufspreises
Mitgebrachte Weine: 12 € Korkgeld pro angebrochener Flasche
Zusatzleistungen wie Künstler, Technik, Musik, Sonderausstattungen etc. können durch den Steinhäuser Hof organisiert werden.
Entstehende Kosten werden 1:1 weiterberechnet.
Rechnungen können bar, per EC-Karte oder per Überweisung (7 Tage) bezahlt werden.
Kreditkarten werden bei Veranstaltungen ab 15 Personen nicht akzeptiert.
IV. Änderungen, Ausfälle und Stornierungen
Menü- oder Weinänderungen können aufgrund von Marktverfügbarkeit oder Lieferengpässen notwendig sein. Der Steinhäuser Hof stimmt wesentliche Änderungen mit dem Besteller ab.
Stornierungen durch den Besteller
bis 7 Tage vor Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Menüpreises pro Person
ab dem 3. Tag vor Veranstaltung: 80 % des Menüpreises pro Person
zusätzlich bestellte Leistungen (z. B. Dekoration, Künstler, Sonderanfertigungen), die nicht mehr stornierbar sind, werden vollständig berechnet
Nicht gemeldete oder kurzfristige Reduktionen der Teilnehmerzahl können nicht berücksichtigt werden.
V. Haftung
Der Steinhäuser Hof haftet für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen.
Für eingebrachte Gegenstände des Bestellers oder von Teilnehmern wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
Für mitgebrachte technische Geräte, Dekorationen oder sonstige Ausrüstungen übernimmt der Steinhäuser Hof keine Haftung.
Der Besteller haftet für Schäden an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Mietmaterial, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
Für Lieferungen oder Leistungen externer Dienstleister (z. B. Musiker, Fotografen, Technikfirmen) haftet ausschließlich der jeweilige Vertragspartner.
VI. Nutzung der Räume und Veranstaltungsdauer
Für Veranstaltungen in der Mittagszeit stehen die Räume bis spätestens 17:00 Uhr zur Verfügung (oder gemäß Vereinbarung).
Die vereinbarte Nutzungsdauer ist einzuhalten. Verlängerungen bedürfen der Absprache und können zusätzliche Kosten verursachen.
Der Aufbau fremder Dekorationen oder technischer Geräte ist nur mit Zustimmung des Hauses erlaubt.
VII. Besondere Hinweise
Reklamationen sind unverzüglich am Veranstaltungstag mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Der Steinhäuser Hof verpflichtet sich zu sorgfältiger Organisation, hochwertiger Küche und aufmerksamem Service.
Geschmackliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar – individuelle Wünsche werden nach Möglichkeit erfüllt.
VIII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Steinhäuser Hofs.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.